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Der Schutz der unterschiedlichen Lebensräume und die Stärkung der Biodiversität ist essentiell für ein gutes und gesundes Leben unserer und zukünftiger Generationen.
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Der NABU Baden-Württemberg setzt sich für den Schutz der Streuobstwiesen, Lebensraum sehr vieler Tiere und Pflanzen, ein.
Obwohl Streuobstwiesen durch das Bundesnaturschutzgesetz (§30 Abs. 2 BNatSchG) sowie durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz von Baden-Württemberg (§ 33a) gesetzlich geschützt sind, werden in Baden-Württemberg immer wieder beantragte Rodungen von Streuobstwiesen genehmigt.
Mit Hilfe seines Anwalts prüft der NABU Anträge auf Streuobstwiesenumwandlungen, so geschehen in 2023 in Bretten und im November 2024 in Weil der Stadt.
Beide Mal wurden trotz Widerspruch und Eilantrag alle Bäume einer Streuobstwiese gefällt.
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Zitat NABU Baden-Württemberg:
"... Der NABU Baden-Württemberg begleitet die Wirksamkeit des neuen Biodiversitätsstärkungsgesetzes von 2020 kritisch, v.a. geht es uns um den versprochenen rechtlichen Schutz von Streuobstwiesen...
... Der NABU hat landesweit gegen über 30 beantragte Streuobstwiesen-Rodungen Widerspruch eingelegt...
... Dafür brauchen wir einen Anwalt, der uns fortlaufend dabei unterstützt."